Am Tisch
moderne Deutsche Küche Abendsservice

AGB´s

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tischreservierung (in der Kurzform AGB-Am Tisch) des Restaurant Am Tisch sind Vertragsbestandteil des zwischen den von Ihnen (in weiterer Folge in der Kurzform als „Auftraggeber“ geführt) und des Restaurant Am Tisch (in weiterer Folge in der Kurzform „Auftragnehmer“ geführt) abgeschlossenen Kaufvertrages über die Konsumation im Restaurant Am Tisch Eventuelle Abweichungen gelten ausschließlich, wenn diese schriftlich festgehalten wurden.
§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Bestellungen zur Verabreichung von Speisen & Getränke im Restaurant des Auftragnehmers nach Maßgabe der jeweils aktuellen Preisliste und im Umfang der dort angeführten Waren und soweit nach Absprachen (z.B. bei Catering- oder Eventservices) vereinbart.
Bei Reservierungen bzw. Bestellungen über Internet (Reservierungsformular) und oder E-Mail gilt der Vertrag erst durch die Zusendung einer schriftlichen, digitalen Bestätigung (Email) des Auftragnehmers an den Auftraggeber an die Absenderadresse des Auftraggebers als angenommen und abgeschlossen.
Technische Fehler der Übermittlung sind davon insofern ausgenommen, dass ein Nichterhalt einer Bestätigung durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, einen Vertrag wirksam macht.
Die Konsumation vom Auftragnehmer mitgebrachter Speisen und Getränke in allen Räumlichkeiten unseres Restaurants ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Auftragnehmerin gestattet.
§2 Zustimmung des Auftraggebers zu den AGB
Die Zustimmung des Auftraggebers zu den AGB erfolgt bei Bestellung, Anfrage bzw. Reservierung über Internet durch Bestätigung des Auftrages. Die Reservierung ist ausschließlich bei entsprechender Zustimmung möglich und wirksam. Die AGB sind jederzeit unter der Webseite http://www.Am Tisch.de abrufbar, Druckfähig und Speicherbar.
§3 Änderungen der AGB
Das Restaurant Am Tisch behält sich vor jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, auf aktuelle Gegebenheiten zu aktualisieren, und den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Dies Änderungen und Anpassungen werden auf der Homepage des Restaurant Am Tisch veröffentlicht und frei zugänglich gemacht.
§4 Vertragsrücktritt (B2Bund B2C)
Bei Verträgen mit Unternehmern bzw. juristischen Personen sowie mit Endverbrauchern sind die Bestimmungen über den Vertragsrücktritt nach dem Fernabsatzgesetz nicht anzuwenden, da es sich hier um Dienstleistungen betreffend die Verabreichung von verderblichen Speisen und Getränken handelt.
Dies gilt auch für Bestellungen von Verbrauchern bei denen, gerechnet vom Zeitpunkt der Buchungs- bzw. Reservierungsbestätigung der vereinbarte Leistungstermin innerhalb von 7 Tagen ab rechtswirksamen Vertragsabschluss liegt.
Das Restaurant ist unbeschadet seines Entgeltanspruchs, berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Vertragsverhältnis zu beenden, wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet, der Ruf sowie Sicherheit des Restaurants gefährdet sind und im Falle höherer Gewalt.
§6 Stornobedingungen
Bei Vertragsrücktritt, Abbestellung (Storno) ist gilt Folgendes als vereinbart:
Als vereinbarter Termin gilt der Tag der vereinbarten Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer.
Die Stornokosten sind die vereinbarte Gesamtsumme bzw. der Gesamtwert der vereinbarten Leistungen (Speisen und Getränke), Pauschalen etc.
Eine Stornierung bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei.
Bei Stornierung ab dem 20. Tag bis ein schließlich dem 8. Tag vor dem vereinbarten Termin fallen 30% Stornokosten an.
Bei Stornierung ab dem 7. Tag bis einschließlich dem 3. Tag vor dem vereinbarten Terminfallen 60% Stornokosten an.
Bei Stornierung ab dem 2. Tag vor dem vereinbarten Termin fallen 100% Stornokosten an.
Eine Reduzierung der Personenzahl um bis zu 20% ist kostenfrei.
Bei Reduzierung der Personenzahl um mehr als 20% bis zum 3. Tag vor dem vereinbarten Termin fallen 80% Stornokosten an.
Bei Reduzierung der Personenzahl um mehr als 20% ab dem 2. Tag vor dem vereinbarten Termin fallen 100% Stornokosten an.
Gibt es keine fix vereinbarte Konsumationsleistung, dann wird zur Ermittlung der Stornokosten eine Konsumation pro Person von EUR 50,00 festgelegt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die anfallenden Stornokosten ohne vorherige Rücksprache von der bei der Reservierung bekannt gegebenen Kreditkartenverbindung abzubuchen.
§6 Gutscheine
Gutscheine jeglicher Art werden nicht in bar abgelöst. Der zeitliche Geltungsraum von Gutscheinen wird auf dem jeweiligen Gutschein festgeschrieben und definiert. Bei Verlust von Gutscheinen jeglicher Art wird vom Auftragnehmer kein Ersatz geleistet.
8) Obliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftragnehmer benötigt bei allen Bestellungen/Reservierungen die genaue Anzahl der zu bewirtenden Gäste sowie die Bekanntgabe des Umfangs der gewünschten Bewirtung. Diese Daten stellen einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar und sind Grundlage der Rechnungsstellung an den Auftraggeber. Als vereinbarte Preise gelten die in der Preisliste angegebenen Inklusiv-Preise.
Wird bezüglich der Getränkekonsumation keine andere Vereinbarung wie z.B. eine Pauschale getroffen, werden alle konsumierten Getränke von der Auftragnehmerin nach dem tatsächlichen Verbrauch und dem Bestellwert laut Preisliste in Rechnung gestellt. Bei Überschreiten der vereinbarten Anzahl an Personen werden darüber hinausgehenden Gedecke und Speisen gesondert verrechnet. Bei Unterschreiten der vereinbarten Anzahl an Gästen gelten die angeführten Stornobedingungen.
§8 Rechnungslegung
Bei üblichen Reservierungen bzw. Buchungen wird der Rechnungsbetrag handelsüblich vor dem Verlassen des Restaurants fällig. Die Rechnungslegung für Events und Veranstaltungen erfolgt am Tag des Reservierungstermins. Rechnungen sind sofern nichts anderes vereinbart unverzüglich zu entrichten. Bei Verzug von mehr als 14 Tagen sind 10% Verzugszinsen zu bezahlen.
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich sein Einverständnis, vorprozessuale Kosten im Falle unpünktlicher Zahlung zu übernehmen.
§9 Allgemeine Haftung
Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Auftraggebers verursacht werden, haftet dieser im vollen Umfang und sind dem Restaurant voll zu ersetzen.
§10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s, aus welchem Grund auch immer, ganz oder teilweise ungültig werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Im Falle einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen ist die ungültige Bestimmung durch eine neue gültige Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung unter Berücksichtigung der Zielsetzung dieses Vertrages wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt.
Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.